Tour de Dental - Für das gesunde Lächeln Tour de Dental - Für das gesunde Lächeln

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Garantie

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Tour de Dental (EuroDental) (ISO 9001:2009) zahnmedizinische Fachpraxis bietet den Behandlungsgrundsätzen entspechend 10 Jahre Garantie für die Privatpatienten, die die folgenden Behandlungen bei uns bekommen haben:

    • ästhetische, der originellen Zahnfarbe ähnliche Füllungen (außer bei der Restauration der Zervikalerosion und bei dem Schneidenersatz der Frontzähne)
    • Vollkeramik- und Goldeinlagen (inlay, onlay, overlay)
    • Geklebter Keramikersatz mit Metallgerüste und Vollkeramikersatz (Keramikkrone mit Zirkon-Oxide-Gebrüst), mit moderner Schulterpräparation
    • Camlog-, Nobel Biocare-, Ankylos-Implantate mit Fabrikgarantie

    Was bedeutet und worauf dehnt die Garantie aus?

    Wenn der während der oben genannten Behandlungen versorgten Zahn (außer Wurzelbehandlung) oder Zahnwerk wegen des Ersatzes sich beschädigt oder sie neben bestimmungsgemäßer Verwendung ab-, zerbricht, sich lockert, berstet, oder sich verfärbt (außer durch Rauchen, Kaffee, oder Tee verursachter Verfärbung), reparieren wir Ihre Zähne oder Zahnwerke kostenlos.

    Die Garantie gilt nur bei den folgenden Fällen:

    • Sie haben an jährlichen (bei heftiger Zahnbetterkrankung halbjährigen) Kontrolluntersuchungen teilgenommen.
    • Sie pflegen Ihre Zähne den Vorschriften entsprechend.
    • Sie lassen die vorgeschlagenen, vorbeugenden Behandlungen, deren Kosten Sie bezahlen müssen, mit Plus/Minus 1 Monat Unterschied durchführen. (z. B. Zahnsteinentfernung, Zahnbettsbehandlung, Kürettage, Polieren und Finieren des Randschlusses der früher von uns angefertigten Füllungen.

    Die Garantie ist ungültig bei:

    • Zahnerkrankung wegen einer nicht bei uns durchgeführter Wurzelfüllung oder Beschädigungen und den Folgen dieser Zahnerkrankung.
    • Vor der Behandlung nicht bekannte Allergien, Allgemeinerkrankungen und deren Folgen. z. B.: Zahnfleischschwund, Zahnbetterkrankung, Abszess, Zyste, wegen Zahnwurzelresorption nicht behaltbarer Zahn, hierdurch die Verlierung des von uns hergestellten Ersatzes.
    • Probleme mit dem nicht bei uns angefertigten Zahnersatz und Füllung, deren Korrigierung ein anderer, nicht bei uns arbeitender Zahnarzt versucht hat.
    • Extreme Inanspruchnahme (nächtliches Zähneknirschen, große Zahnabrasion)
    • Füllungen, auf die wir langfristig Einlage (inlay, onlay) oder Krone vorgeschlagen haben. Zwangsläufige Zahnentfernung wegen Entzündungen (Zahnfleisch, Zahnbett, Wurzel), die den angefertigten Ersatz oder Füllung betrifft.
    • Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, Zahnwerkverletzung im Unfall.

    Sie müssen die Ergänzungen der originalen Versorgung (sogar Jahre danach) bezahlen:

    • Wurzelbehandlung, Wurzelkanalfüllung der unterlegten Zähne oder Zähne mit Nervenkappe. Über die Durchführung dieser Behandlungen informieren wir Sie. Die Restauration des Originalzustandes der Füllung und des Zahnersatzes ist in solchen Fällen gratis.
    • Die Abschaffung der mittlerweile herausgebildeten Entzündung der Zahnpulpa, die den Zustand des originalen Zahnwerks außer der Trepan-Öffnung nicht beeinflüssen darf. Wenn das originale Zahnwerk beschädigt wurde, bezahlen wir die auftauchenden Kosten.
    • Die Abschaffung der kronischen oder akuten Entzündung des von uns wurzelgefüllten Zahnes, die den Zustand des originalen Zahnwerks nicht beeinflüssen darf. Wenn das originale Zahnwerk beschädigt wurde, bezahlen wir die auftauchenden Kosten.

    Fälle mit individueller Beurteilung:

        • 3 Jahre Garantie für Restauration der Zervikalerosion und Schneidenersatz der Frontzähne
        • heftige Zahnbetterkrankungen und ihre Folgen
        • Zahnfleisch- und Knochenschwund
        • wenn Sie rauchen
        • Halbjährige Garantie für Teleskopkronen, Einlagen und Verankerungelemente des kombinierten Ersatzes
        • Neue, innovative (Adhesivbrücke, Kompozit/Keramik inlay, onlay, Keramikschale) Lösungen. 3 Jahre Garantie!
        • Für herausnehmbare Prothese mit jährlicher Unterlage 2 Jahre Garantie!

    Wenn Sie sich während der Garantiezeit bei unser Praxis zu der Kontrolluntersuchung nicht melden, verändert sich unsere Garantieleistung folgenderweise: innerhalb des ersten Jahres nach dem Ende der Behandlung tragen wir die Kosten 100 %, d.h. wir reparieren Ihr Zahnwerk kostenlos. Der Umfang der Garantieleistung sinkt in jedem weiteren Halbjahr mit 33 % ab. ( d.h. am Ende des 2. Jahres tragen wir die Kosten der Korrigierung nicht mehr.)

    Rufen Sie uns an!

    Telefonnummer: +36 30 627 6269
    Skype: tourdedental

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