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Zahnmedizinisches Implantat: Für wen und wie viel kostet es?
Der mangelnde Zahn kann sehr störend sein, unter ästhetischem, Kaufunktionellem, Stimmung bildendem Aspekt auch. Der Zahnmangel kann mit festgesessenem Zahnersatz (Brücken) ersetzt werden. Der Arzt schleift Stümpfe aus den den Mangel angrenzenden Zähne, auf den er den Ersatz mit Klebemittel befestigt.
Wem ist der Implantat empfohlen?
Wenn der festgesessene oder herausnehmbare Ersatz wegen der oben genannten Ursachen Ihnen nicht entspricht, ist der Implantat Ihnen empfohlen. Der Zahnarzt muss sich über die Grunderkrankungen und die genommenen Medikamneten der Patienten informieren.
Bestimmte Krankheiten (z. B. unbehandelte Zuckerkrankheit) können die Heilung verzögern. Die Auswertung des befolgenden Panorama-Röntgen informiert uns darüber, ob genügende Knochen zu der Einpflanzung des Implantats zur Verfügung steht. Wenn keine genügende Knochen ist, muss auch ein Knochenersatz durchgeführt werden. Es kann vorherig entworfen werden, wohin und was für ein Implantat eingepflanzt wird und mit was für einem Ersatz befestigt wird.
Festgesessener und herausnehmbarer Ersatz
Der Nachteil der festgesessenen Ersätze ist der Schliff der zwei oder mehreren, gesunden Zähne wegen der Befestigung. Es kann auch ein Nachteil sein, das jeder Teil der Brücke, unter dem kein Zahn ist, wegen der Reinigungsfähigkeit von der Schleimhaut in Distanz ist.
In einigen Fällen sind gar keine oder nur wenige Zahne, dann ist die Durchführung des festgesessenen Brückenersatzes unmöglich, deshalb führt der Facharzt einen herausnehmbaren Zahnersatz durch. Diese Zahnwerke sind weitläufig und das Palatum und den unbezahnten Kiefer zudeckend, deshalb können die Patienten sich sie nur mit Geduld gewöhnen. Diese Prothesen sind weniger ästhetik, als der festgesessene Zahnersatz, aber es kann nur die Zahnärzte bemerken. Weitere Problemen können die entsprechende Pflegung, die unter der Grundplatte herausgebildete Schleimhautentzündung und die schon erwähnte Schwierigkeiten der Gewöhnung.
Nicht billig!
Nach der Informierung und der Zustimmung der Patient kann die Behandlung begonnen werden. Hier müssen wir die 2 Faktoren erwähnen, wegen der viele Patienten um die Behandlung nicht bitten. Das Erste ist der Kostenaufwand (heutzutage ist es 320 - 720 EUR pro Implantat + die Kosten der Brücke). Das Zweite ist die Zeit: von der Einpflanzung können bis den nächsten Schritt sogar 3-6 Monaten vergehen.
Wenn der Patient die Bedingungen leisten kann, ist der erste Schritt die Einpflanzung der Kunstwurzel. Dieser Schritt wird im Allgemeinen in Regionalanästhesie, selten in Vollnarkose durchgeführt. Der Zahnarzt trennt die Schleimhaut von der Kiefer ab, pflanzt die Kunstwurzel-nach voriger Bohrung- in dem Knochen ein, schließlich setzt die Schleimhaut mit Nähte zurück. Die Knochenzellen ringen das Implantat innerhalb 3-6 Monaten um, es verknöchert, so wird es belastbar und stabil.
Danach kommt der zweite Schritt: die Freigabe des Implantats mit dem Durchschnitt der Schleimhaut und die Formung der Schleimhaut mit der Hilfe einer Schraube. Der dritte Schritt ist die Einpflanzung des Kunststumpes in die Kunstwurzel, so sieht es so aus, als ob ein eigener Zahn geschleift worden hat. Es wird nur mit der Beklebung der Brücke oder der Krone gefolgt. Das Ergebnis ähnelt die echte Zähne sowohl in ästhetik als auch in Komfort.