Allgemeine Wissenwerten von Ungarn
Ungarn ist seit 2004 Mittgliedstaat der Europäischen Union. Seit 2007 hat in Ungarn die Schengener Abkommen in Kraft getreten, so können die Staatsbürger von EU mit dem Personalausweis oder mit neuer Führerschein die Staatgrenze passieren. Die Bürger der weiteren Lände müssen mit gültigem Reisepass (oder in bestimmten Fälle mit Visum auch) verfügen, um in Ungarn einzutreten. Das dienstliche Geld von Ungarn ist der Forint (HUF), aber Sie können in mehreren Restauranten, in größeren Einkaufszentern, in Hotels und auch bei unserer Praxis mit Euro bezahlen. Die jährliche Durchschnittstemperatur von Ungarn erreicht +8-12 Grad Celsius, die im Juli den +25-30 Grad Celsius. Unsere Zeit weicht von greenwicher Zeit (GMT) mit +1 Stunde ab.
Freiertage
- 1. Januar
- 15. März
- Ostersonntag, Ostermontag
- 1. Mai
- Pfingsten
- 20. August
- 23. Oktober
- 1. November
- 25. und 26. Dezember
Geschwindigkeitsbegrenzung (mit Personenwagen):
- Auf Autobahnen: minimum 60km/h, maximum 130km/h
- Auf Expressstraßen: maximum 110km/h
- Landstraße, in Außerorts: maximum 90km/h
- In Ortsgebiet: maximum 50km/h
Da Ungarn Mitgliedsaat von EU ist, nehmen die Krankenversicherungen von EU die Rechnung über in Ungarn durchgeführte Behandlung ab, als ob Sie in Ihrer Heimat die zahnmedizinische Behandlung bekommen würden. Im Deutschland bitten die Krankenversicherungen um ein Behandlungsplan vor der Behandlung, das für die Versicherung einreichen werden muss. Der ganzen Aufwand der Behandlung ist in unerer Praxis zu bezahlen. Die Versicherung bezählt Ihnen den finanzierten Aufwand aufgurnd der Rechnung.