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Schwangerschaft und Zahnarztbesuch

Es ist vorgeschlagen, den Zahnarzt auch während der Schwangerschaft regelmäßig zu besuchen.


Im Laufe der ersten drei Schwangerschaftsmonate ergeben sich plötzlich spürbare Veränderungen im Mundraum, die oft recht unangenehm werden können und den Gang zum Zahnarzt unumgänglich machen.

Symptome

Unter dem Einfluss des erhöhten Östrogenspiegels während der Schwangerschaft ist das Auftreten folgender Krankheitsbilder möglich:

Mundschleimhautentzündung

Auf Grund des veränderten Hormonhaushalts kommt es zu gesteigertem Wachstum der Blutgefäße im Bereich des Zahnhalteapparates. Daher treten gehäuft Zahnfleischbluten und meist in der zweiten Hälfte der Schwanger-schaft Schleimhautentzündung, die so genannte Schwangerschaftsgingivitis, auf. Es kann neben der Rötung des Zahnfleisches zu Ödemen, Geruchsbildung und vor allem Schmerzen kommen.

Mundschleimhautwucherung

Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat treten z.T. auch Wucherungen des Zahnfleisches in Erscheinung. Diese Schwangerschaftsepulitiden werden durch hormonelle Faktoren sowie lokale Reize, wie Zahnstein und Kronenränder, hervorgerufen. Sie können recht schmerzhaft sein und bluten stark.

Kariesentwicklung

Eine Schwangerschaft gibt nicht den Anlass zur Befürchtung, dass plötzlich mit dem vermehrten Auftreten von Karies gerechnet werden muss. Ein kariesfreier Mund bleibt meist auch weiterhin kariesfrei. Aber es besteht ein erhöhtes Kariesrisiko, welches vor allem die Ausbreitung von bereits bestehenden kariösen Schäden bedingt. Durch die hormonelle Umstellung erhöhen sich der Säuregehalt und die Menge des Speichels, was die Kariesentwicklung begünstigt.

Komplikationen

Komplikationen treten im Sinn von schwangerschaftsspezifischen Mundschleimhauterkrankungen eigentlich nicht auf. Nur der Besuch beim Zahnarzt gestaltet sich etwas komplizierter. Potentielle Gefahren durch Röntgenstrahlen, Medikamente, Schmerzen und Stress ergeben sich leider häufig bei zahnärztlichen Behandlungen. Diese sollten gezielt vermieden bzw. minimiert werden. Ausgedehnte restaurative Maßnahmen, größere chirurgische Eingriffe und das Entfernen von Amalgam sind nach Möglichkeit bis nach der Geburt zu verschieben. Dennoch sind natürlich Schmerzbehandlungen im Notfall jederzeit durchführbar. Es ist z.B. sinnvoller, einen Zahn zu betäuben, als die Patientin durch ihre Angst und ihre Schmerzen einer nicht einschätzbaren Stresssituation auszusetzen. Betäubende Medikamente sind, genauso wie Schmerzmittel und bestimmte Antibiotika, während der Schwangerschaft bis zu einem gewissen Grad unbedenklich einsetzbar. Auch eine kleine Zahn-Röntgenaufnahme ist mit Benutzung einer vor Strahlen schützenden Bleischürze bei absoluter Notwendigkeit tolerabel.

Als optimaler Behandlungszeitpunkt gilt das 2. Trimenon (ca. 4.-7. Monat). Vorher birgt die Phase der Organogenese erhöhte Gefahren bei der Ausbildung des Ungeborenen, im letzen Schwangerschaftsdrittel ist die Frühgeburtenrate durch den Behandlungsstress erhöht.

Röntgenaufnahmen gelten bei ordnungsgemäßem Strahlenschutz als unbedenklich, da bspw. die Belastung im kritischen Unterleibsbereich bei einer Zahnfilmaufnahme - ohne Strahlenschutz (!) - noch nicht einmal der natürlichen täglichen Strahlenbelastung entspricht. Darum ist die häufig anzutreffende Aversion von Schwangeren gegen ein medizinisch notwendiges Röntgen durch nichts gerechtfertigt - im Gegenteil: Eine dadurch falsch gestellte Diagnose kann u.U. zu schweren Schäden des Ungeborenen führen. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten jedoch Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft - wie auch bei jeder anderen Röntgendiagnostik - nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden; dies gilt insbesondere für das 1. Trimenon.

Zahnärztliche Betäubungen (Lokalanästhesie, örtliche Schmerzausschaltung,"Spritze") haben keinen negativen Einfluss, wenn Stoffe mit einer hohen Eiweißbindung (z.B. Articain™, Bupivacain™) und ein geringer gefäßverengender Zusatz (z.B. Adrenalin 1:200.000; sollte nicht stärker sein) injiziert werden. Bisher sind keine wissenschaftlich fundierten Berichte über keimschädigende Wirkungen von zahnärztlichen Betäubungsmitteln bei der Behandlung schwangerer Patientinnen bekannt.

Empfehlungen im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes besagen, dass Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollten, ohne einen stichhaltigen Beweis für diese Behauptung zu liefern. Bei Medikamenten sollte nur auf bewährte und lange auf dem Markt befindliche Pharmaka zurückgegriffen werden, da eine klinische Testung von Medikamenten bei Schwangeren grundsätzlich verboten ist, es also keine "getesteten Schwangerschaftsmedikamente" gibt. Ein Risiko zu Fehlbildungen besteht besonders innerhalb des 1. Schwangerschaftsdrittel. Medikamente können auch noch in der Spätphase - hier beim Fetus - unerwünschte Nebenwirkungen haben, da dieser wegen einer noch nicht ausgereiften Leber und eines unvollständigen Enzymsystems die Fremdstoffe nur mangelhaft abbauen kann.

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