1. Sitzung
Handelt es sich um eine zahnfarbene Krone, die später zur Versorgung des Defekts eingegliedert werden soll, so muss zunächst die Zahnfarbe bestimmt werden, da der Zahntechniker meist den Patienten nicht zu sehen bekommt. Unter örtlicher Betäubung wird zunächst die vorhandene Karies gründlich entfernt. Nach diesen vorbereitenden Maßnahmen erfolgt die eigentliche Präparation des Zahnes. Die Präparation geschieht mit schnell drehenden Schleifinstrumenten unter guter Wasserkühlung, um den temperaturempfindlichen Zahnnerv nicht dauerhaft zu schädigen. Dabei orientiert sich der entstehende Zahnstumpf in der Formgebung am ursprünglichen Zahn, um eine möglichst gleichmäßige und von der Dicke her ausreichende Dentinschicht über dem empfindlichen Zahnnerv zu belassen.
2. Sitzung
Bei einzelnen Kronen und auch kleineren Brücken kann normalerweise in einer weiteren Sitzung die Laborarbeit definitiv eingesetzt werden. Der Eingriff muss nicht unbedingt unter örtlicher Betäubung erfolgen - individuell können hier, je nach Empfindlichkeit, aber erhebliche Unterschiede vorliegen. Etwa 1 bis 2 Wochen nach der 1. Sitzung - passt der Zahnarzt die im Labor gefertigte Krone zunächst ein und prüft deren Höhe zum Gegenkiefer, den richtigen Kontakt, sowie die exakte Ausformung zu den Nachbarzähnen hin und bei zahnfarbenen Kronen die ästhetische Korrektheit und das harmonische Einfügen in die Zahnreihe. Evtl. nimmt er hierbei noch kleinere Korrekturen vor, denn die Krone darf weder zu hoch (Schmerzen beim Zubeißen), noch zu niedrig sein ("Luft" zwischen den Zähnen), ebenso muss sie einen optimalen Kontakt zu den Nachbarzähen haben, um ein Einbeißen von Speisen in den Zahnzwischenraum zu verhindern. Manchmal wird in der zweiten Sitzung die Krone nur provisorisch eingesetzt, besonders dann, wenn der abgeschliffene Zahnstumpf bei Reizen noch sehr empfindlich reagiert. Nach einer gewissen Zeit und einem Nachlassen der Beschwerden kann dann die endgültige Eingliederung erfolgen. Klingen die Beschwerden nicht ab, so sind in diesem Stadium problemlos eine Abnahme der Krone und beruhigende Maßnahmen am Zahnnerv bzw. eine Wurzelkanalbehandlung möglich.